Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht mit Verfahrensrecht, Mitarbeiterbeteiligung und betriebliche Altersversorgung

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In Ihrem Unternehmen sind Ihre Mitarbeiter*innen Ihr wertvollstes Kapital. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir optimale Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen und schaffen optimale Regelungen mit den Betriebspartnern für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit – die sich auch in Zeiten einer Krise oder Pandemie bewähren. Mit unserem profundem Branchenwissen sowie wirtschaftlichem Verständnis entwickeln wir mit Ihnen zukunftsfähige Lösungen für die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen der Arbeitswelt und Ihre spezifischen Personalthemen. Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie auch in komplexen Angelegenheiten kompetent, kreativ sowie zielgerichtet berät und frühzeitig die richtigen Weichen stellt. Und wenn es darauf ankommt – wir vertreten Ihre Interessen konsequent in Verfahren vor Einigungsstellen und in gerichtlichen Verfahren.

Zusammenfassung

Wir beraten Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, bei der Gestaltung einer Mitarbeiterbeteiligung oder in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und haben dabei auch angrenzende Fragen des Sozialversicherungsrechts im Blick.

Wir unterstützen Sie bei den arbeitsrechtlichen Aspekten von Akquisitionen, Restrukturierungen, Betriebsübergängen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen sowie der Gewährleistung von Compliance und bei internen Untersuchungen.

Wir führen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Führungskräfte beraten wir in ihren individuellen Vertragsangelegenheiten. Wir vertreten Sie bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Einigungsstellen, Arbeitsgerichten und Sozialgerichten sowie auch Zivilgerichten.

Unser Tätigkeitsfeld im Arbeitsrecht umfasst

  • Vertragsgestaltung und Prüfung (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag, Dienst- und Beraterverträge, internationaler Mitarbeitereinsatz, Aufhebungsvertrag etc.)
  • Beauftragung Externer/Abgrenzung sog. „Scheinselbständigkeit“ und Arbeitnehmerüberlassung, Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Betriebsprüfungen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Führungskräften
  • Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen (Arbeitszeitregelungen, Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Vergütungsregelungen, Mitarbeiterbeteiligung und betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung)
  • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Schutz vertraulicher Informationen
  • Beratung zu HR-Compliance, Datenschutz und Begleitung interner Untersuchungen
  • Arbeitsrecht in der Krise bzw. Pandemie
  • Beendigung von Vertragsverhältnissen/Kündigungsschutz und Beendigungs-/Abfindungsvereinbarungen
  • Verhandlungen mit Betriebsräten zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen/Personalanpassungen
  • Verhandlungen mit Gewerkschaften zu Tarifverträgen
  • Beratung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
  • Umstrukturierungen, Unternehmensumwandlungen und Betriebsübergänge
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Akquisitionen/M&A, Due Diligence
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren und Prozessführung vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie für Geschäftsführer und Vorstände vor Zivilgerichten in allen Instanzen

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